Wir sind als Therapeuten von den meisten Krankenversicherern anerkannt.
Die Behandlung wird von den Krankenkassen zu unterschiedlichen Ansätzen Rückvergütet. Die Voraussetzung ist, dass Sie eine Zusatzversicherung (VVG) für „Komplementärmedizin“ oder „Alternativmedizin“ abgeschlossen haben. Es handelt sich hier um einen Zusatz der nicht mit der obligatorischen Grundversicherung (KVG) abgedeckt ist.
Für weitere Angaben zur Kostenübernahme der einzelnen Versicherer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich auch direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob Sie einen Zusatz für „komplementär“ oder „alternativ“ Medizin abgeschlossen haben. |